Ratenkredite weisen oft zu hohe Zinsen auf!
Auch 2017 wurde wieder der Schuldneratlas veröffentlicht, aus dem zu ersehen ist, wie viele Verbraucher in Deutschland überschuldet sind.
Viele Menschen haben Verbraucherdarlehen mit sehr hohen Zinsen abgeschlossen. Unabhängig davon, ob bereits eine Überschuldung vorliegt, oder einfach die Raten sehr hoch erscheinen und zu erheblichen persönlichen Einbußen zwingen, liegt es bei vielen Betroffenen nahe, die Kreditverträge zu überprüfen. Erfahrungsgemäß kann in etlichen Fällen durch Verhandlung mit dem Kreditinstitut oder nötigenfalls in einem gerichtlichen Verfahren eine erhebliche Vergünstigung der Konditionen erreicht werden.
Viele der Schuldner haben einen oder mehrere Ratenkredite zu hohen Zinsen abgeschlossen. In der Regel werden solche nicht grundschuldbesicherte und meist gar nicht besicherte Kredite zu Zinssätzen vergeben, welche für sogenannte Konsumentenkredite üblich sind. Es handelt sich dabei häufig, wie der Name schon sagt, um den kreditfinanzierten Kauf von Konsumgütern oder Dienstleistungen, etwa die Finanzierung eines neuen Sofas oder einer Küche.
Besonders hoch sind die Zinsen für Konsumentenkredite mit einer Zinsbindung von mehr als fünf Jahren. Auch 2015, als bereits die bis heute anhaltende historische Niedrigzinsphase begonnen hatte, lagen die marktüblichen Zinssätze in diesem Bereich laut der MFI-Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank (Zinsreihe SUD 115) noch bei mehr als 7% effektiv. In den Jahren 2004 bis 2006 lag der marktübliche Effektivzinssatz für solche Kredite noch bei rund 9%. In der Praxis finden sich nicht selten auch zweistellige Zinssätze.
In zahlreichen Fällen, gerade wenn sich die Kreditnehmer bereits seit mehreren Jahren in finanziellen Schwierigkeiten befinden, wurden und werden Kredite zu derart hohen Zinsen nicht zum Erwerb von Konsumgütern sondern ganz oder überwiegend zur Tilgung von Altschulden, oft zur Restrukturierung mehrerer offener Kreditverbindlichkeiten abgeschlossen. Hier handelt es sich in der Sache nicht um Konsumentenkredite, sondern um einen Fall der Schuldenkonsolidierung.
Die Schuldenkonsolidierung fällt nach der Zinsstatistik der Deutschen Bundesbank jedoch nicht unter die Kategorie der Konsumentenkredite, sondern gehört zu den sonstigen Krediten. Für diese sonstigen Kredite weist die Zinsstatistik bei einer Zinsbindung von mehr als fünf Jahren (Zinsreihe SUD 122) im Jahre 2015 nur etwas mehr als 2% auf. 2004 bis 2006 waren es in der gleichen Kategorie ca. 4,4 bis 5%.
Wenn Kredite, welche tatsächlich der Schuldenkonsolidierung dienen, zu Konditionen abgeschlossenen wurden, die auf dem marktüblichen Zinssatz für Konsumentenkredite beruhen, kann eine Prüfung im Einzelfall dazu führen, dass der abgeschlossene Kredit als sittenwidrig einzustufen ist. Denn nach der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung ist ein Kreditvertrag dann sittenwidrig, wenn der Vertragszinssatz den marktüblichen Zinssatz um 100% übersteigt.
Folge der Sittenwidrigkeit eines Kreditvertrages ist, dass die Darlehensnehmer allenfalls den marktüblichen Zinssatz zu zahlen haben. Wenn die Bank die Sittenwidrigkeit des Vertrages kennt oder leichtfertig nicht kennt, fallen keine Zinsen an, vgl. vgl. BGH, Urteil vom 15. Juni 1993, XI ZR 172/92; OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. April 2009, 7 U 113/09. In diesem Fall ist nur noch die offene Darlehensvaluta zurückzuzahlen und bereits gezahlte Zinsen können vollständig zurückverlangt werden.
Ist der Kreditvertrag nicht um etwa das Doppelte, sondern „nur“ um einige Prozentpunkte überteuert und daher nicht sittenwidrig, kann ggf. noch durch einen Widerruf ein günstigeres Ergebnis erzielt werden. Wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, kann auch nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist noch der Widerruf erklärt werden. Folge des Widerrufs ist, dass ein Rückabwicklungsschuldverhältnis entsteht, bei dem die Bank die gezahlten Raten (Zins und Tilgung) zugunsten des Darlehensnehmers mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu erstatten hat, vgl. BGH, Urteil vom 10. März 2009, XI ZR 33/08. Überdies schulden die Darlehensnehmer nur den geringeren marktüblichen Zinssatz anstatt des Vertragszinssatzes.
Rechtsanwalt Dethloff hat bereits in für zahlreiche Darlehensnehmer bei überteuerten Darlehensverträgen deutlich günstigere Konditionen erzielen können. In manchen Fällen war dies bereits in außergerichtlichen Verhandlungen möglich, in anderen Fällen wurden gerichtliche Vergleiche erzielt.
Betroffene sollten ihre Verträge zeitnah durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht überprüfen lassen. Grundsätzlich können die Ansprüche auch noch nach Ablösung des Darlehens geltend gemacht werden. Es ist jedoch hier zu berücksichtigen, dass mit zunehmendem Zeitablauf das Risiko steigt, dass die Ansprüche wegen möglicher Verwirkung nicht mehr durchgesetzt werden können.