RECHTSGEBIETE

Im Bank- und Kapitalmarktrecht hat sich Rechtsanwalt Dethloff seit mehr als 10 Jahren spezialisiert. Er weist ein breites Spektrum an kapitalanlagerechtlicher und bankrechtlicher, namentlich auch darlehensrechtlicher Expertise auf.

Diese Anlageform betrifft u.a. Schiffsfonds, offene und geschlossene Immobilienfonds, Beteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien und vielen weiteren Gebieten. Da sich in dem Segment der Beteiligungen auch zahlreiche „schwarze  Schafe“ finden, etwa Fonds mit intransparenter Investmentstruktur bis hin zu betrügerischen Schneeballsystemen, ist hier insbesondere dann Vorsicht geboten, wenn Anlagevermittler ungefragt auf Anleger zugehen und ihr Produkt anbieten.

Bei Kapitalanlagen in Form von Beteiligungen an Gesellschaften sind das Kapitalmarktrecht und das Gesellschaftsrecht eng verzahnt. Rechtsanwalt Dethloff hat sowohl im Bank- und Kapitalmarktrecht als auch im Handels- und Gesellschaftsrecht erfolgreich den Fachanwaltskurs besucht.

Bei der Vermittlung von Beteiligungen obliegen den Vermittlern umfangreiche Aufklärungspflichten, deren Verletzung zu Schadensersatzansprüchen der Anleger führen kann. Erfolgt eine Beratung zu Kapitalanlagen, hat der Berater die persönlichen Verhältnisse des Anlegers zu analysieren, um darauf basierend eine passende Anlage zu empfehlen. Bezüglich der Anlage ist der Anleger über alle wesentlichen Umstände aufzuklären und  namentlich auf die Risiken des empfohlenen Investments hinzuweisen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten zur anleger- und anlagegerechten Beratung haften sowohl der Berater als auch die Gründungsgesellschafter des Fonds.

Im Falle der Beratung durch Banken bei dem Erwerb von Fondsanteilen müssen diese auch auf sogenannte verdeckte Rückvergütungen hinweisen. Es geht hier um Zahlungen, welche aus den in den Emissionsunterlagen ausgewiesenen Vertriebskosten an die Bank fließen, ohne dass diese als Empfängerin solcher Zahlungen benannt wird. Häufig wurde auf derartige Zahlungsflüsse seitens der beratenden Banken nicht hingewiesen, was Schadensersatzansprüche zur Folge haben kann.

Weitere Informationen zu diesem Anlagesegment finden Sie auch unter der Rubrik „Gesellschaftsrecht.