Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff ist seit mehr als 15 Jahren im Bank- und Kapitalanlagerecht tätig. Aufgrund seiner besonderen Qualifikation und seiner langjährigen praktischen Erfahrung hat er von der Rechtsanwaltskammer Berlin gemäß der Fachanwaltsordnung den Titel „Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht“ verliehen bekommen.
Rechtsanwalt Dethloff berät Darlehensnehmer und Kapitalanleger. Zu seinen Mandanten gehören Verbraucher, Privatinvestoren, Kommunen und Unternehmen. Seine Expertise bezieht sich namentlich auf die fehlerhafte Beratung beim Erwerb von Beteiligungen, Derivaten und fremdfinanzierten Immobilien. Er konnte bereits zahlreiche Urteile für Bankkunden und Investoren erstreiten, durch welche den Mandanten umfangreiche Schadensersatzleistungen zugesprochen wurden. In den letzten Jahren hat sich Rechtsanwalt Ingo M. Dethloff auch intensiv mit dem Genossenschaftsrecht befasst und in diesem Bereich zahlreiche Urteile erstritten.
Wo immer möglich, strebt Rechtsanwalt Dethloff jedoch zeitnahe außergerichtliche Lösungen an. Auf diese Weise ist oft eine kostengünstige und schnelle Schadensregulierung möglich.